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	<title>Politik Archive - LTEAnbieter.com</title>
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		<title>Weg für Digitale Dividende 2 geebnet</title>
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		<dc:creator><![CDATA[wp_crenok]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 13:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf der am 17. Februar in Genf beendeten Weltfunkkonferenz wurde das perspektivische Frequenz-Spektrum für mobile Dienste um den Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz erweitert. Dabei wurde vereinbart, dass dieser Bereich künftig sowohl vom Rundfunk als auch Mobilfunk genutzt werden kann. Somit kann es in der Folgezeit nun zu einer Digitalen Dividende 2 kommen, bei der die Rundfunksender ihre Kanäle im 700 MHz-Band zwar nicht verlieren, jedoch eine Mitnutzung durch die mobilen Dienste dulden müssen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lteanbieter.com/weg-fuer-digitale-dividende-2-geebnet/">Weg für Digitale Dividende 2 geebnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://lteanbieter.com">LTEAnbieter.com</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auf der am 17. Februar in Genf beendeten Weltfunkkonferenz wurde das perspektivische Frequenz-Spektrum für mobile Dienste um den Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz erweitert. Dabei wurde vereinbart, dass dieser Bereich künftig sowohl vom Rundfunk als auch Mobilfunk genutzt werden kann. Somit kann es in der Folgezeit nun zu einer Digitalen Dividende 2 kommen, bei der die Rundfunksender ihre Kanäle im 700 MHz-Band zwar nicht verlieren, jedoch eine Mitnutzung durch die mobilen Dienste dulden müssen.</strong></p>
<p>Allerdings wird die konkrete Umsetzung dieser Regelung nicht vor dem Jahr 2015 erfolgen. Bis dahin können die einzelnen Länder die aus ihrer Sicht offenen technischen und regulatorischen Fragen einer Klärung zuführen. Die Weltfunkkonferenz 2015 wird dann die Details der Bereitstellung dieser Frequenzen für den Mobilfunk festlegen.</p>
<p>Während die Mobilfunkanbieter die vorgesehene Maßnahme uneingeschränkt begrüßen, sehen die Organe des Rundfunks diese Entwicklung voller Besorgnis. Sie befürchten eine zu große Einschränkung des Funkspektrums für den digital-terristischen Rundfunk und befürchten dabei entstehende zunehmende Störungen und dadurch wiederum Folgekosten.</p>
<h2>EU regelt Nutzungsbedingungen bis zum Jahr 2015</h2>
<p>Das von der Europäischen Union verabschiedete Frequenzrahmenprogramm regelt die Nutzungsbedingungen für die UHF-Frequenzen bis zum Jahr 2015. Der Mobilfunk soll dabei bis 2015 mindestens 1200 MHz nutzen können, wobei die dafür erforderliche Ausweitung der Mobilfunk-Frequenzen nicht zu Lasten des Rundfunks gehen wird.</p>
<p>Stattdessen sieht das Rahmenprogramm der EU einen Ausgleich zwischen den konkurrierenden Nutzergruppen vor.</p>
<p>ZDF-Intendant Schächter hat das verabschiedete Frequenzrahmenprogramm ausdrücklich begrüßt und seine Genugtuung darüber geäußert, dass der digitale terristische Rundfunk seinen Stellenwert behält und mit &#8222;einen diskriminierungsfreien Zugang ohne zusätzliche Kosten&#8220; vor allem die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden.</p>
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		<title>Bundestag beschließt Neufassung des Telekommunikationsgesetzes</title>
		<link>https://lteanbieter.com/bundestag-beschliesst-neufassung-des-telekommunikationsgesetzes/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[wp_crenok]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 10:43:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gestern wurde im Bundestag die Neufassung des Telekommunikationsgesetztes verabschiedet. Mit Gegenstimmen aus der Opposition verabschiedete die Regierungskoalition die Neufassung des Gesetzes, die nun noch den Bundestag passieren muss.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://lteanbieter.com/bundestag-beschliesst-neufassung-des-telekommunikationsgesetzes/">Bundestag beschließt Neufassung des Telekommunikationsgesetzes</a> erschien zuerst auf <a href="https://lteanbieter.com">LTEAnbieter.com</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gestern wurde im Bundestag die Neufassung des Telekommunikationsgesetztes verabschiedet. Mit Gegenstimmen aus der Opposition verabschiedete die Regierungskoalition die Neufassung des Gesetzes, die nun noch den Bundestag passieren muss.</strong></p>
<p>Bereits im Mai sollte die in vielen Punkten strittige Novelle verabschiedet werden. Es gab aber immer wieder Unstimmigkeiten, insbesondere bei den Vorgaben für den Breitbandausbau. Diskutiert wurde dabei vor allem die Einrichtung gesetzlicher Vorgaben um die Internetanbindung gerade auch für ländliche Gebiete zu gewährleisten. Die Bundesregierung setzt in diesem Punkt aber auf eine Selbstregulierung des Marktes. Dabei betonte Bundeswirtschaftsminister Rösler, dass man kein &#8222;planwirtschaftliches Denken&#8220; wolle sondern &#8222;Handeln im Rahmen der freien Marktwirtschaft.&#8220;</p>
<h2>Opposition votiert dagegen</h2>
<p>Den Oppositionsparteien, die sich geschlossen gegen die Novellierung aussprachen, ging das nicht weit genug. Dir Grünen wollten eine Mindestgeschwindigkeit von mindestens 6 MBit/s gesetzlich verankert sehen. Auch ein Änderungsantrag der SPD über die Gewährleistung von Netzneutralität und die Sicherung von Mindestqualitäten fand keine Mehrheit.</p>
<p>Für die Verbraucher soll der Providerwechsel innerhalb eines Tages unproblematisch von statten gehen. Darüber hinaus wurde gesetzlich verankert, dass Warteschleifen zukünftig kostenlos sein müssen. Eine Ansage soll den Anrufer künftig über die zu erwartende Wartezeit informieren. Unternehmen sollen nicht kassieren, wenn der Kunde noch in der Leitung hängt und das angerufene Unternehmen noch keine Leistung erbringt.</p>
<h2>Branchenverband äußert sich positiv</h2>
<p>Der Branchenverband Bitkom äußerte sich positiv über die Neufassung des Gesetzes. Nach Angaben des Branchenverbandes trage die Novellierung dazu bei, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben. Unter anderem begrüßte die Bitkom die Entscheidung, Strom- und Gasversorgungsunternehmen zu verpflichten, in bestimmten Fällen Leerrohre für Netzleitungen zur Verfügung zu stellen.<br />
Auch bei den Verbraucherzentralen fiel die Reaktion positiv aus. Besonders das &#8222;Abzocken&#8220; mit den Kosten für Warteschleifen war den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.</p>
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