LTE: Einigung über Entschädigungszahlungen

LTE: Einigung über Entschädigungszahlungen

Nach einigem Hin und Her haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss nun doch über die Bedingungen für eine Entschädigungszahlung geeinigt, die betroffenen Einrichtungen zusteht, deren Mikrofone durch den Betrieb der neuen LTE-Netze gestört werden.

Nach einigem Hin und Her haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss nun doch über die Bedingungen für eine Entschädigungszahlung geeinigt, die betroffenen Einrichtungen zusteht, deren Mikrofone durch den Betrieb der neuen LTE-Netze gestört werden.

Ein bereits im vorigen Jahr eingerichteter Entschädigungsfonds soll bis zu einer Gesamthöhe von 124 Millionen Euro eine notwendig werdende Umrüstung von Mikrofonen abfedern, indem dem Nutzer mindestens 30 Prozent des Wertes seiner Mikrofone erstattet werden soll.

Vom Bundesverband für professionelle drahtlose Produktionstechnologie wird eingeschätzt, dass von einer notwendig werdenden Umrüstung beziehungsweise einem Neukauf rund 730.000 Mikrofone betroffen sein könnten.

Länder, Landkreise, Städte und Kommunen sind davon ebenso betroffen wie Kirchen und gemeinnützige Einrichtungen.

Bedingungen für eine Antragstellung

Der Zeitraum, in dem ein Entschädigungsantrag gestellt werden kann, wurde jetzt bis 2017 begrenzt. Antragsteller müssen den Nachweis einer vorliegenden Störung erbringen und die betreffenden Geräte müssen zwischen 2006 und 2009 gekauft worden sein. Dabei wird der Erstattungsbeitrag für gemeinnützige Einrichtungen jährlich um ein Achtel gesenkt.

Da über den Entschädigungsfonds des Bundes in den meisten Fällen wahrscheinlich nur ein Teil der Mikrofonkosten rückerstattet wird, müssen die Länder und Kommunen einen beträchtlichen Teil der Kosten selbst tragen.

Um dafür einen gewissen Ausgleich zu schaffen, sollen die Länder am Verkaufserlös der nächsten versteigerten Frequenzbereiche beteiligt werden. Dies könnte erstmals 2016 wirksam werden.

Nachdem nun in Kürze die ersten LTE-fähigen Handys auf dem Markt erscheinen werden, sollte kein Besucher in einem Theater oder gar einer Kirche erschrecken, wenn statt einer Arie oder gar dem Wortlaut einer Predigt ein durch die Anwesenheit eines Besuchers mit LTE-fähigem Smartphone hervorgerufenes unpassendes Störgeräusch aus den Lautsprechern ertönt. In einem solchen Fall wären lediglich die Mikrofone noch nicht ausgetauscht.