Weißer Fleck

Weiße Flecken sind die Gebiete, in denen kein Netz schnelles Internet liefert. Hier steht, wie viele es 2026 noch gibt und was dagegen unternommen wird.

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Ein weißer Fleck ist ein Gebiet, in dem kein Anbieter schnelles Internet liefert. Im Mobilfunk meint die Bundesnetzagentur damit Flächen, auf denen kein Netzbetreiber 4G oder 5G anbietet. Wo nur einer oder zwei Netzbetreiber funken, spricht sie von grauen Flecken. Im Festnetz bezeichnete der Begriff lange Gebiete mit weniger als 30 Mbit/s, in denen der Staat den Ausbau fördern durfte.

Wie viele es noch gibt

Im Mobilfunk sind es nur noch wenige. Im Januar 2024 nannte die Bundesnetzagentur rund zwei Prozent der Fläche als weiße und rund 15 Prozent als graue Flecken. Seither hat sich das verbessert. Die LTE-Abdeckung stieg bis Oktober 2025 auf 97,71 Prozent der Fläche und 99,93 Prozent der Haushalte. Die verbliebenen Lücken liegen vor allem in Wäldern und Mittelgebirgen wie Harz oder Schwarzwald, selten in Ortschaften. Ein Funkloch im Haus kann es trotzdem geben, wenn Wände und Hanglage das Signal schlucken.

Was dagegen getan wird

Der größte Hebel sind die Versorgungsauflagen. Als die Bundesnetzagentur 2025 die Frequenzen bei 800, 1800 und 2600 MHz verlängert hat, verlangte sie dafür ab 2030 mindestens 50 Mbit/s auf 99,5 Prozent der Fläche. Mehr dazu unter Netzausbau.

Der Bund hat außerdem über seine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) bis Ende 2024 den Bau von 267 Masten in Funklöchern bewilligt, mit gut 300 Millionen Euro. Laut Bundesrechnungshof waren im Mai 2026 davon erst fünf in Betrieb. Die Lücken schlossen die Netzbetreiber zum größten Teil schneller selbst. Einige Länder, etwa Bayern, haben eigene Förderprogramme aufgelegt.

Funklöcher finden und melden

Die Funkloch-Karte der Bundesnetzagentur sammelt Messungen aus der App „Breitbandmessung“; dort kannst du selbst Funklöcher eintragen. Die geplante Versorgung zeigt das Mobilfunk-Monitoring. Wie es an deinem Wohnort aussieht, mit Netz und Leitungen, fasst die Ortssuche zusammen.

Gibt es bei dir weder eine brauchbare Leitung noch Mobilfunk, hast du ein Recht auf Versorgung mit einer Mindestbandbreite. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Die Lösung kann dann auch ein Mobilfunk- oder Satellitenanschluss sein.