Bundestag beschließt Neufassung des Telekommunikationsgesetzes

Gestern wurde im Bundestag die Neufassung des Telekommunikationsgesetztes verabschiedet. Mit Gegenstimmen aus der Opposition verabschiedete die Regierungskoalition die Neufassung des Gesetzes, die nun noch den Bundestag passieren muss.

Bereits im Mai sollte die in vielen Punkten strittige Novelle verabschiedet werden. Es gab aber immer wieder Unstimmigkeiten, insbesondere bei den Vorgaben für den Breitbandausbau. Diskutiert wurde dabei vor allem die Einrichtung gesetzlicher Vorgaben um die Internetanbindung gerade auch für ländliche Gebiete zu gewährleisten. Die Bundesregierung setzt in diesem Punkt aber auf eine Selbstregulierung des Marktes. Dabei betonte Bundeswirtschaftsminister Rösler, dass man kein „planwirtschaftliches Denken“ wolle sondern „Handeln im Rahmen der freien Marktwirtschaft.“

Opposition votiert dagegen

Den Oppositionsparteien, die sich geschlossen gegen die Novellierung aussprachen, ging das nicht weit genug. Dir Grünen wollten eine Mindestgeschwindigkeit von mindestens 6 MBit/s gesetzlich verankert sehen. Auch ein Änderungsantrag der SPD über die Gewährleistung von Netzneutralität und die Sicherung von Mindestqualitäten fand keine Mehrheit.

Für die Verbraucher soll der Providerwechsel innerhalb eines Tages unproblematisch von statten gehen. Darüber hinaus wurde gesetzlich verankert, dass Warteschleifen zukünftig kostenlos sein müssen. Eine Ansage soll den Anrufer künftig über die zu erwartende Wartezeit informieren. Unternehmen sollen nicht kassieren, wenn der Kunde noch in der Leitung hängt und das angerufene Unternehmen noch keine Leistung erbringt.

Branchenverband äußert sich positiv

Der Branchenverband Bitkom äußerte sich positiv über die Neufassung des Gesetzes. Nach Angaben des Branchenverbandes trage die Novellierung dazu bei, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben. Unter anderem begrüßte die Bitkom die Entscheidung, Strom- und Gasversorgungsunternehmen zu verpflichten, in bestimmten Fällen Leerrohre für Netzleitungen zur Verfügung zu stellen.
Auch bei den Verbraucherzentralen fiel die Reaktion positiv aus. Besonders das „Abzocken“ mit den Kosten für Warteschleifen war den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.