Eigentümer drahtloser Mikrofone, deren Nutzung durch eine LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich gestört wird, können ab dem 15. November 2011 Anträge auf Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Für die Umstellungskosten, die durch den LTE-Ausbau entstehen, werden insgesamt 70 Millionen Euro bereitgestellt.
Betroffen sind alle Besitzer von Funkmikrofonen, deren Geräte im Bereich von 790 bis 862 MHz arbeiten. Wenn die Geräte nachweislich durch eine LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich gestört werden, wird eine Entschädigung gezahlt. Damit will das Bundesamt einen angemessenen Ausgleich für die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile zur Verfügung stellen.
Kosten für Neugeräte werden nicht übernommen
Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geht es dabei um Mikrofone, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 gekauft wurden. Das Bundesamt betont ausdrücklich, dass keine Kosten für neue Geräte übernommen werden. Die Entschädigungszahlung richtet sich nach dem Anschaffungspreis und dem Anschaffungszeitpunkt der alten Geräte.
Anträge online stellen
Verbraucher, die von dieser Regelung betroffen sind, können die Anträge online auf der Internetseite des BAFA stellen. Anträge, die in anderer Form gestellt werden, werden nicht berücksichtigt. Als Nachweis des Eigentums sind dem BAFA die entsprechenden Kaufbelege der Funkmikrofone vorzulegen. Nach Angaben der BAFA wird ab dem 15. November ein Onlineportal zur Beantragung auf der Internetpräsenz zur Verfügung stehen. Die Mittel werden den Betroffenen in der Reihenfolge des Antragseingangs ausgezahlt. Auf der Homepage der BAFA wird es jeweils aktuelle Angaben über den Auszahlungsstand der Fördermittel geben.