Beim „shared medium“ handelt es sich um ein geteiltes Übertragungsmedium, auf das alle Netzwerkstationen Zugriff haben und diese sich so in das Übertragungsmedium teilen müssen. Diese, auch bei den modernen LTE-Netzwerken auftretende Erscheinung liefert momentan die Begründung für die Netzprovider, warum durch eine über den Tarif vorgegebene Drosselung das monatlich mit maximaler Geschwindigkeit in Anspruch zu nehmende Datenvolumen begrenzt wird.
In den LTE-Netzen teilen sich die Teilnehmer die jeweils begrenzte Kapazität einer Basisstation beziehungsweise Funkzelle. Wenn also beispielsweise bei einer maximalen Datenrate von 50 Mbit/s bei LTE800 mehr als etwa 15 Nutzer gleichzeitig auf das Netz zugreifen, ist die verfügbare maximale Kapazität bereits erschöpft. Um dieser Gefahr zumindest etwas zu begegnen, haben die Mobilfunkanbieter als eine Art Disziplinierungsmaßnahme die Drosselung der maximalen Geschwindigkeit auf das Tempo von UMTS eingeführt.
Dumm dabei ist nur, dass eine derartige Drosselung bei der Telekom für alle betroffenen Nutzer am folgenden Monats-Ersten aufgehoben wird, so dass überhaupt keine gleichmäßige Lastverteilung möglich wird. Da wirkt die Drosselung bis zum jeweiligen Ende eines Rechnungsmonats wohl doch ausgleichender und somit effektiver.
Angewandt wird die Drosselung vor allen in den drei Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz, wobei die bisher einzige Ausnahme des Angebots eines Tarifs ohne Drosselung durch den Anbieter „3“ in Österreich erfolgt.
Vielleicht helfen die zu verallgemeinernden Erfahrungen dieses Providers, die bisher in Deutschland üblichen maximalen Inklusivvolumen von 10 GB bei Telekom und o2 beziehungsweise 30 GB bei Vodafone in absehbarer Zeit ebenfalls mit größeren Volumenpaketen auszustatten oder die Drosselung ganz aufzuheben.
Geschieht dies nicht, bliebe das Nutzen von Video-on-Demand-Diensten oder das Ansehen von Videos überhaupt bei der Nutzung von LTE-Netzen so gut wie ausgeschlossen.