Dies muss zumindest aus der getroffenen Entscheidung der Internationalen Fernmeldeunion auf der am Anfang diesen Jahres in Genf stattgefunden Weltfunkkonferenz geschlussfolgert werden, die die Frequenzen im 700-Megahertz-Bereich ab dem Jahr 2015 für den Mobilfunk freigeben will.
Gegenwärtig werden diese im Bereich von 694 bis 790 MHz liegenden Frequenzen für die Ausstrahlung des terrestrischen digitalen Fernsehens aber auch von den Betreibern drahtloser Mikrofonanlagen genutzt. Zu letzterer Gruppe gehören auch die geschätzten 700.000 Betreiber von Funkmikrofonen, die im Ergebnis der 1. Digitalen Dividende mit einem hohen Kostenaufwand den Frequenzbereich von 800 MHz räumen mussten und die dann innerhalb weniger Jahre erneut in einen anderen Frequenzbereich wechseln müssten.
Dagegen würden die Telekommunikations-Unternehmen von der Freigabe weiterer Frequenzen insofern profitieren, dass mehr Platz für schnelle Datenübertragungen geschaffen wird. Sozusagen als Nebeneffekt wäre wahrscheinlich auch mit neuen Kunden zu rechnen, die infolge der Einschränkungen beim DVB-T danach über IP-TV oder Fernsehkabel zu versorgen wären.
Da die für die Freigabe vorgesehene 700-Megahertz-Frequenzen vor allem höhere Reichweiten garantieren, wird die vorgesehene Maßnahme vor allem von den afrikanischen und arabischen Staaten begrüßt, die ihre oft dünn besiedelten großen Flächen damit kostengünstig ausrüsten können.
In Deutschland werden nach der generell erfolgte Freigabe die Bundesregierung und der Bundesrat zu entscheiden haben, ob und wann es nach 2015 zu einer 2. Digitalen Dividende kommt.
Bis es soweit ist, wird sich der Konflikt zwischen den betroffenen zwei Lagern der Mobilfunk-Anbieter auf der einen Seite und den Fernsehanstalten und den Betreibern von drahtlosen Mikrofonen auf der anderen sicher weiter zuspitzen.