Breitbandstrategie der Bundesregierung

Seit 2009 setzt der Bund Ziele für schnelles Internet. Hier steht, was aus der alten Breitbandstrategie wurde und was die Gigabitstrategie bis 2030 vorsieht.

Stand:

Mit Breitbandstrategie ist der Plan des Bundes gemeint, ganz Deutschland mit schnellem Internet zu versorgen. Die erste Fassung stammt von 2009. Seit 2022 heißt sie Gigabitstrategie und zielt auf Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall.

Die Breitbandstrategie von 2009

Damals ging es um Grundversorgung. Bis Ende 2010 sollte jeder Haushalt mindestens 1 Mbit/s bekommen, bis 2014 drei Viertel der Haushalte 50 Mbit/s. Für die erste Stufe setzte der Bund stark auf Mobilfunk: Die Frequenzen der digitalen Dividende wurden 2010 mit der Auflage versteigert, zuerst die unversorgten Orte mit LTE zu erschließen. So kam LTE in Deutschland zuerst aufs Land und erst danach in die Städte. Das 50-Mbit/s-Ziel wurde später auf 2018 verschoben und auch dann verfehlt.

Die Gigabitstrategie von 2022

Im Juli 2022 beschloss das Bundeskabinett die Gigabitstrategie. Ihre Ziele:

  • bis Ende 2025 die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser versorgt,
  • bis 2026 unterbrechungsfreies Telefonieren und Surfen im Mobilfunk für alle,
  • bis 2030 Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall, wo Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind.

Ob das Ziel für 2025 erreicht ist, hängt davon ab, wie man zählt. Mitte 2025 lag eine Glasfaser je nach Quelle bei gut 40 bis gut 50 Prozent der Haushalte in der Straße oder am Haus, tatsächlich angeschlossen war ein deutlich kleinerer Teil. Beim Mobilfunk ist der Stand besser: Rund 95 Prozent der Fläche haben laut Bundesnetzagentur 5G (Oktober 2025). Seit 2025 ist das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung zuständig; es verhandelt mit der Branche über verbindliche, messbare Ausbauziele.

Was das für dich heißt

Ziele auf Bundesebene sagen wenig darüber, wann die Glasfaser in deiner Straße liegt. Seit Juni 2022 gibt es dazu ein Recht auf Versorgung mit einer Mindestbandbreite, das du bei der Bundesnetzagentur geltend machen kannst; erfüllt werden darf es auch über Mobilfunk oder Satellit. Wartest du auf einen Anschluss, ist ein LTE- oder 5G-Router die übliche Überbrückung. Was an deinem Ort verfügbar ist, steht auf den Ortsseiten, und wie das ohne Telefonleitung geht, unter Internet ohne Festnetz.