Weg für Digitale Dividende 2 geebnet

Weg für Digitale Dividende 2 geebnet

Auf der am 17. Februar in Genf beendeten Weltfunkkonferenz wurde das perspektivische Frequenz-Spektrum für mobile Dienste um den Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz erweitert. Dabei wurde vereinbart, dass dieser Bereich künftig sowohl vom Rundfunk als auch Mobilfunk genutzt werden kann. Somit kann es in der Folgezeit nun zu einer Digitalen Dividende 2 kommen, bei der die Rundfunksender ihre Kanäle im 700 MHz-Band zwar nicht verlieren, jedoch eine Mitnutzung durch die mobilen Dienste dulden müssen.

Auf der am 17. Februar in Genf beendeten Weltfunkkonferenz wurde das perspektivische Frequenz-Spektrum für mobile Dienste um den Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz erweitert. Dabei wurde vereinbart, dass dieser Bereich künftig sowohl vom Rundfunk als auch Mobilfunk genutzt werden kann. Somit kann es in der Folgezeit nun zu einer Digitalen Dividende 2 kommen, bei der die Rundfunksender ihre Kanäle im 700 MHz-Band zwar nicht verlieren, jedoch eine Mitnutzung durch die mobilen Dienste dulden müssen.

Allerdings wird die konkrete Umsetzung dieser Regelung nicht vor dem Jahr 2015 erfolgen. Bis dahin können die einzelnen Länder die aus ihrer Sicht offenen technischen und regulatorischen Fragen einer Klärung zuführen. Die Weltfunkkonferenz 2015 wird dann die Details der Bereitstellung dieser Frequenzen für den Mobilfunk festlegen.

Während die Mobilfunkanbieter die vorgesehene Maßnahme uneingeschränkt begrüßen, sehen die Organe des Rundfunks diese Entwicklung voller Besorgnis. Sie befürchten eine zu große Einschränkung des Funkspektrums für den digital-terristischen Rundfunk und befürchten dabei entstehende zunehmende Störungen und dadurch wiederum Folgekosten.

EU regelt Nutzungsbedingungen bis zum Jahr 2015

Das von der Europäischen Union verabschiedete Frequenzrahmenprogramm regelt die Nutzungsbedingungen für die UHF-Frequenzen bis zum Jahr 2015. Der Mobilfunk soll dabei bis 2015 mindestens 1200 MHz nutzen können, wobei die dafür erforderliche Ausweitung der Mobilfunk-Frequenzen nicht zu Lasten des Rundfunks gehen wird.

Stattdessen sieht das Rahmenprogramm der EU einen Ausgleich zwischen den konkurrierenden Nutzergruppen vor.

ZDF-Intendant Schächter hat das verabschiedete Frequenzrahmenprogramm ausdrücklich begrüßt und seine Genugtuung darüber geäußert, dass der digitale terristische Rundfunk seinen Stellenwert behält und mit „einen diskriminierungsfreien Zugang ohne zusätzliche Kosten“ vor allem die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Interessen aller Beteiligten Berücksichtigung finden.